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1 legitimieren
legitimieren* [legiti'mi:rən]I vt1) ( legitim erklären) meşrulaştırmak2) ( mit Vollmacht) yetkili kılmakII vrsich \legitimieren ( sich ausweisen) kimliğini kanıtlamak [o ispat etmek]
См. также в других словарях:
Vollmacht — Vollmacht, 1) im Allgemeinen so v.w. Mandat, s. Mandatum; 2) bes. die Urkunde, mittelst deren Jemand die Ermächtigung einen Andern (den Constituent) in seinen rechtlichen Angelegenheiten zu vertreten u. für denselben zu handeln ertheilt wird.… … Pierer's Universal-Lexikon
Vollmacht — Vollmacht, die einer Person (dem Bevollmächtigten) seitens einer andern gegebene Ermächtigung zur Vertretung der letztern (des Vollmachtgebers); auch die Urkunde, in der die V. erklärt wird, und durch die sich der Bevollmächtigte legitimiert.… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Vollmacht — Vollmacht, Mandat, für einen Andern zu handeln, namentlich in Rechtssachen; mit der Substitutionsclausel, wenn der Bevollmächtigte befugt sein soll, an seine Stelle einen andern zu setzen … Herders Conversations-Lexikon
Vollmacht — Unter einer Vollmacht versteht man die durch ein Rechtsgeschäft begründete Vertretungsmacht. Inhaltsverzeichnis 1 Differenzierung von Vollmachten 2 Begründung und Widerruf der Vollmacht 3 Formvorschriften … Deutsch Wikipedia
Vollmacht — Befugnis; Ermächtigung; Mandat; Prokura; Bevollmächtigung; Freibrief; Handlungsvollmacht; Vollziehungsbefehl * * * Voll|macht [ fɔlmaxt], die; , en: schriftlich gegebene Erlaubnis, bestimmte Handlungen anstelle eines anderen vorzunehmen … Universal-Lexikon
Vollmacht — Vọll·macht die; , en; 1 die Vollmacht (für / zu etwas) eine Erlaubnis, die eine Person einer anderen gibt. Mit einer Vollmacht darf man Dinge tun, die sonst nur die betreffende Person selbst tun darf (wie z.B. über eine Summe Geld verfügen) ≈… … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
Vollmacht (Völkerrecht) — Eine Vollmacht oder Bevollmächtigung im völkerrechtlichen Sinne ist im Bereich der internationalen Beziehungen eine in der Regel schriftlich erteilte Berechtigung einer als diplomatischer Vertreter oder Unterhändler handelnden natürlichen Person … Deutsch Wikipedia
Vollmacht — Macht: Das altgerm. Wort mhd., ahd. maht, got. mahts, engl. might (anders gebildet aisl. māttr) ist das Verbalabstraktum zu dem unter ↑ mögen (ursprünglich »können, vermögen«) behandelten Verb. Dazu stellen sich die Bildungen entmachten »der… … Das Herkunftswörterbuch
Vollmacht — heißt eine ständige oder zeitweilige rechtliche Fähigkeit zu Anordnungen u. Handlungen, die andere als legitim u. als moralisch bindend anzuerkennen haben. In einer solchen Definition ist nicht mit ausgesagt, ob es sich um ein ”Können“ handelt … Neues Theologisches Wörterbuch
Hier endigt meine Vollmacht — Im ersten Aufzug (5. Auftritt) von Schillers Drama »Wallensteins Tod« verhandelt der schwedische Unterhändler Wrangel mit Wallenstein, der die Absicht hat, sich vom Kaiser abzuwenden und sich mit den Schweden zu verbünden. Diese verlangen von… … Universal-Lexikon
islamische Philosophie: Vollmacht und Grenzen der Vernunft — Das Gesetz des Islam ist gegründet auf Offenbarung auf den Koran als den Text der Offenbarung, ergänzt durch überlieferte Weisungen und Handlungen des Propheten, die Sunna. Aber in seiner Ausgestaltung, Systematisierung und Formulierung ist es… … Universal-Lexikon